Ein Leitfaden für Weinerzeuger
Zutaten und Nährwerte auf dem Weinetikett: die EU-Regeln erklärt
Seit dem 8. Dezember 2023 muss Wein, der in der EU verkauft wird, seine Zutaten und Nährwerte angeben. Dieser Leitfaden erklärt, was auf der Flasche stehen muss, was hinter einen QR-Code darf und wie Sie jeden Teil richtig machen. Alles darin stammt aus den Verordnungen und den amtlichen Leitlinien, die am Ende verlinkt sind.
Zuletzt mit den Texten abgeglichen: 27. Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Wein, der ab dem 8. Dezember 2023 erzeugt wurde, braucht ein Zutatenverzeichnis und eine Nährwertdeklaration. Früher erzeugter Wein darf mit dem alten Etikett verkauft werden, bis die Bestände aufgebraucht sind.
- Beides darf hinter einen QR-Code. Auf der Flasche müssen trotzdem der Brennwert („E (100 ml) = 327 kJ / 79 kcal“), die Allergene („Enthält Sulfite“) und der Code stehen, mit Worten, die sagen, wohin er führt, etwa „Zutaten & Nährwerte“. Ein „i“ allein reicht nicht.
- Die Seite hinter dem Code zeigt nur die Etikettangaben: kein Tracking, keine Cookies, kein Link zu Ihrem Shop oder Ihrer Website, keine Geschichte des Weinguts, keine Speiseempfehlungen.
- Das Zutatenverzeichnis folgt festen Regeln: Trauben zuerst, Zusatzstoffe mit ihrer Kategorie („Säureregulator: Weinsäure“), Allergene hervorgehoben. Hefen und die meisten Verarbeitungshilfsstoffe werden nicht aufgeführt.
- Der Brennwert ergibt sich aus Alkohol, Zucker, Glycerin und organischen Säuren, je 100 ml. Fett, gesättigte Fettsäuren, Eiweiß und Salz liegen bei Wein nahe null und können durch einen Satz ersetzt werden.
- Die Seite muss online bleiben, solange der Wein trinkbar ist. Achten Sie darauf, dass Ihr Code nicht an einem Abo hängt, das Sie vielleicht einmal kündigen.
Inhalt
1. Welche Weine, ab wann
Die Regeln gelten für Wein und die anderen Weinbauerzeugnisse: Schaumwein, Perlwein und Likörwein, entalkoholisierte und teilweise entalkoholisierte Weine sowie aromatisierte Weinerzeugnisse wie Wermut oder Sangría. Sie gelten für Wein aus der EU und für importierten Wein gleichermaßen, sobald er an Endverbraucher verkauft wird, in welchem Behältnis auch immer.
Sie gelten für Wein, der ab dem 8. Dezember 2023 erzeugt wurde. Vor diesem Datum erzeugter Wein darf mit den damaligen Etiketten verkauft werden, bis die Bestände aufgebraucht sind. Ein Wein gilt als erzeugt, sobald er die Begriffsbestimmung seiner Kategorie erfüllt: ein Stillwein, sobald die Gärung ihm seinen Alkoholgehalt und seine Säure gegeben hat. Ein Schaumwein aus zweiter Gärung ist erst erzeugt, wenn diese zweite Gärung abgeschlossen ist; ein vor dem Stichtag hergestellter Grundwein oder eine Cuvée macht ihn nicht zur Ausnahme. Vor dem Stichtag eingeführter Wein gilt als vorher erzeugt.
In Frankreich ergänzt die DGCCRF, die französische Verbraucherschutzbehörde, einen praktischen Punkt: Käufer müssen diese Angaben vor dem Kauf sehen können. Nach Auffassung der DGCCRF gehören sie deshalb auch auf Geschenkkartons mit mehreren Flaschen und in Onlineshops.
2. Was auf der Flasche bleibt
Sie können alles auf das Etikett drucken oder das Zutatenverzeichnis und die vollständige Nährwertdeklaration hinter einen Code legen. Mit Code müssen drei Dinge trotzdem auf der Flasche stehen:
| Auf der Flasche | Wo |
|---|---|
| Der Brennwert je 100 ml, in kJ und dann kcal. Er darf mit dem Symbol „E“ angegeben werden: E (100 ml) = 327 kJ / 79 kcal. | Im gleichen Sichtbereich wie die anderen obligatorischen Angaben |
| Die Allergene, mit dem Wort „Enthält“ und dem amtlichen Begriff: Enthält Sulfite. Wurden Ei- oder Milcherzeugnisse verwendet und sind sie noch im Wein, werden auch sie genannt. | Irgendwo auf dem Etikett |
| Der Code, mit Worten, die sagen, wohin er führt: eine Überschrift mit dem Wort „Zutaten“, etwa Zutaten & Nährwerte. | Im gleichen Sichtbereich wie die anderen obligatorischen Angaben |
„Im gleichen Sichtbereich“ heißt: zusammen lesbar, ohne die Flasche zu drehen. Dazu gehören die Kategorie des Weins, seine Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe, der Alkoholgehalt, die Herkunft, der Abfüller und das Nennvolumen. Diese Angaben, auch der Brennwert, müssen in Buchstaben von mindestens 1,2 mm Höhe gedruckt sein.
Nach Auffassung der französischen DGCCRF wird die Höhe an den Kleinbuchstaben gemessen (die x-Höhe), und für kleine Flaschen gibt es zwei Ausnahmen. Ist die größte Oberfläche des Behältnisses kleiner als 80 cm², dürfen die Buchstaben 0,9 mm hoch sein. Unter 25 cm², etwa bei einem Piccolo oder Miniaturfläschchen, ist die Nährwertdeklaration gar nicht vorgeschrieben.
Zum Code
- Jeder Code, den ein Smartphone lesen kann, ist zulässig: ein QR-Code, ein anderer 2D-Code, ein NFC-Chip. Eine auf das Etikett gedruckte Webadresse zählt nicht: Der Code muss direkt zu den Angaben führen.
- Eine Mindestgröße gibt es nicht, aber er muss gut sichtbar und gut scanbar sein, und nichts darf ihn verdecken oder bedrängen.
- Die Worte daneben zählen. Laut Kommission sagen allgemeine Symbole wie ein „i“ den Verbrauchern nicht, was sie erwartet. Ist nur eine der beiden Angaben online, sagen Sie, welche: „Zutaten“ oder „Nährwerte“.
- Ein einheitliches EU-Symbol ist in Vorbereitung. Die Verordnung (EU) 2026/471 erlaubt der Kommission, eines anstelle dieser Worte festzulegen, bisher ist aber keines festgelegt (Oktober 2026); die EU strebt das Ende des Jahres 2026 an. Bis dahin schreiben Sie die Worte: „Zutaten“ und „Nährwerte“ neben den Code.
- Ein Aufkleber ist nur möglich, wenn er sich nicht leicht ablösen lässt, und er folgt denselben Regeln wie ein gedrucktes Etikett.
- Weitere Codes, etwa einen für Marketing, dürfen Sie drucken, solange der Pflichtcode klar erkennbar ist und die anderen weder verwirren noch den Pflichtangaben Platz wegnehmen.
3. Das Zutatenverzeichnis
Das Verzeichnis beginnt mit einer Überschrift, die das Wort „Zutaten“ enthält. Die Zutaten stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Verwendung; Zutaten unter 2 % des fertigen Weins dürfen in beliebiger Reihenfolge folgen.
Beispiel
Zutaten: Trauben, Saccharose, Säureregulator: Weinsäure, Konservierungsstoff: Sulfite, Stabilisator: Gummi arabicum. Unter Schutzatmosphäre abgefüllt.
Die Trauben
Das eine Wort „Trauben“ kann für die verwendeten Trauben, eingemaischten Trauben und den Traubenmost stehen. Wenn Sie den Wein angereichert haben, kann „konzentrierter Traubenmost“ sowohl konzentrierten Traubenmost als auch rektifiziertes Traubenmostkonzentrat abdecken. Saccharose wird gesondert aufgeführt; sie darf auch „Zucker“ heißen.
Zusatzstoffe
Jeder Zusatzstoff gehört ins Verzeichnis, mit dem Namen seiner Klasse und danach seiner Bezeichnung oder E-Nummer: Säureregulator: Weinsäure oder Säureregulator: E 334. Die zu verwendenden Kategorien und Bezeichnungen sind die der EU-Liste der önologischen Verfahren (Verordnung 2019/934, Anhang I Teil A Tabelle 2): „Säureregulatoren“, „Konservierungsstoffe und Antioxidationsmittel“, „Stabilisatoren“, „Gase und Packgase“ usw.
- Ähnliche oder austauschbare Säureregulatoren und Stabilisatoren dürfen mit „enthält … bzw. …“ angegeben werden, höchstens drei, sofern mindestens einer davon im Wein ist.
- Packgase (Stickstoff, Kohlendioxid, Argon) können durch „Unter Schutzatmosphäre abgefüllt“ oder „Die Abfüllung kann unter Schutzatmosphäre erfolgen“ ersetzt werden. Dann werden die Gase nicht genannt. Alternative Gase aufzuzählen ist nicht zulässig.
- Bei Schaumwein dürfen Fülldosage und Versanddosage einfach so angegeben werden, allein oder mit ihren Bestandteilen in Klammern.
Was nicht hineingehört
Verarbeitungshilfsstoffe sind keine Zutaten und werden daher nicht aufgeführt: zum Beispiel Hefen und ihre Derivate oder Schönungsmittel, die nicht im Wein verbleiben. Zwei Ausnahmen: Hefe-Mannoproteine sind ein Zusatzstoff und müssen aufgeführt werden, und jeder Verarbeitungshilfsstoff, der Allergien auslösen kann und im Wein verbleibt, auch in veränderter Form, muss genannt werden.
Allergene
Im Verzeichnis heben sich Allergene vom Rest ab, zum Beispiel durch Fettdruck. Zu verwenden sind die amtlichen Begriffe: Sulfite oder Schwefeldioxid; Ei, Eiprotein, Eiprodukt, Lysozym aus Ei oder Albumin aus Ei; Milch, Milcherzeugnis, Kasein aus Milch oder Milchprotein. Jede Sprache hat ihre eigenen festen Begriffe.
Steht das Verzeichnis online, nennt das Etikett die Allergene mit „Enthält“. Steht das Verzeichnis auf dem Etikett, erscheinen die Allergene nur darin, nicht noch einmal mit „Enthält“. Die einzige erlaubte Wiederholung ist das amtliche Piktogramm.
4. Die Nährwertdeklaration
Die Deklaration nennt Durchschnittswerte je 100 ml, in dieser Reihenfolge, online immer als Tabelle:
| Energie | 327 kJ / 79 kcal |
|---|---|
| Fett | 0 g |
| davon gesättigte Fettsäuren | 0 g |
| Kohlenhydrate | 0,9 g |
| davon Zucker | 0,2 g |
| Eiweiß | 0 g |
| Salz | 0 g |
Fett, gesättigte Fettsäuren, Eiweiß und Salz sind bei Wein vernachlässigbar. Statt ihrer Nullzeilen dürfen Sie schreiben: Enthält geringfügige Mengen von Fett, gesättigten Fettsäuren, Eiweiß und Salz. Sonst wird jede Zeile angegeben, auch mit null.
Woher die Werte kommen
Die Werte können aus Ihrer eigenen Analyse stammen, aus den bekannten Werten der verwendeten Zutaten oder aus allgemein anerkannten Daten. Sie beschreiben den Wein, wie er verkauft wird, und sollten ehrliche Durchschnittswerte sein, nicht am Rand dessen gewählt, was die Toleranzen erlauben würden.
Den Brennwert berechnen
Der Brennwert ist die Summe dessen, was jeder Bestandteil beiträgt, mit den Umrechnungsfaktoren der EU:
| Bestandteil | Je Gramm | Wie viel im Wein ist |
|---|---|---|
| Ethylalkohol | 29 kJ / 7 kcal | % vol × 0,789 = Gramm je 100 ml |
| Zucker | 17 kJ / 4 kcal | Restzucker in g/l ÷ 10 |
| Glycerin | 10 kJ / 2,4 kcal | im Schnitt etwa 7 g/l |
| Organische Säuren | 13 kJ / 3 kcal | im Schnitt etwa 6 g/l |
Die Durchschnittswerte für Glycerin und organische Säuren sind die, die die französische DGCCRF für französischen Wein akzeptiert. Für einen trockenen Wein mit 13,5 % vol und 2 g/l Zucker: 13,5 × 0,789 × 29 + 0,2 × 17 + 0,7 × 10 + 0,6 × 13 = 327 kJ, und mit den kcal-Faktoren ebenso 79 kcal.
Für Ihren eigenen Wein rechnet der Wein-Kalorienrechner das aus und liefert die Zeile für das Etikett und die vollständige Nährwertdeklaration.
Glycerin und Säuren zu vergessen, ist ein häufiger Fehler: Es fehlen dann etwa 15 kJ (3,5 kcal) je 100 ml.
Kohlenhydrate sind nicht nur der Zucker. Die EU-Regeln zählen Glycerin zu den Kohlenhydraten (es ist ein mehrwertiger Alkohol), aber nicht zum Zucker. Mit durchschnittlichem Glycerin sind die Kohlenhydrate also der Restzucker plus 0,7 g je 100 ml, während „davon Zucker“ nur der Restzucker ist.
Damit sich das Etikett nicht mit jedem Jahrgang ändert, veröffentlicht die DGCCRF außerdem durchschnittliche Brennwerte nach Geschmacksangabe und Alkoholbereich. Ein trockener Stillwein zwischen 12 und 15 % vol kann zum Beispiel 328 kJ / 79 kcal angeben.
Rundung
Nach den Leitlinien der Kommission: den Brennwert auf ganze kJ und kcal; Kohlenhydrate und Zucker unter 10 g auf 0,1 g, und unter 0,5 g darf „0 g“ oder „<0,5 g“ stehen.
5. Die Seite hinter dem Code
Die Verordnung stellt zwei Bedingungen, die die Leitlinien der Kommission erläutern:
- Keine Nutzerdaten erheben oder verfolgen. Ausnahmen gibt es nicht, auch nicht mit Einwilligung: Ein Cookie-Banner macht Tracking nicht zulässig. Die französische DGCCRF akzeptiert zusammengefasste, nicht personenbezogene Statistiken.
- Keine Verkaufs- oder Marketinginformationen. Die Angaben müssen in einem neutralen Umfeld stehen, das nicht zum Kauf drängt, weder direkt (Links zu einem Shop oder einer Website, Aktionen, Verkaufsstellen) noch indirekt (Gestaltung mit zusätzlichem optischem oder akustischem Reiz, werbende Formulierungen). Die DGCCRF nennt Beispiele: kein Link zu Ihrer Verkaufsseite, keine Beschreibung des Weinguts, keine Speiseempfehlungen.
Und in der Praxis:
- Nicht auf Ihrer eigenen Website. Die Kommission geht davon aus, dass die Website eines Erzeugers meist Werbung enthält, meist Besucher erfasst und jederzeit geändert werden kann.
- Direkt zu den Angaben. Der Scan öffnet die Seite sofort: kein Formular, keine Zwischenseite, keine Werbung vorab.
- Ein Wein je Code. Jeder Code führt zu den Angaben eines Weins; er kann mehrere Partien dieses Weins abdecken. Die DGCCRF akzeptiert auch einen Code für mehrere Jahrgänge oder Weine mit identischen Zutaten und Nährwerten.
- Online, solange der Wein lebt. Die Seite muss mindestens so lange zuverlässig, stabil und korrekt bleiben, wie der Wein voraussichtlich trinkbar ist. Diese Verantwortung trägt der Erzeuger.
6. Sprachen
Die Weinverordnung erlaubt die obligatorischen Angaben in einer oder mehreren Amtssprachen der EU, und die Worte neben dem Code folgen derselben Regel. In Frankreich erwartet die DGCCRF, dass die Angaben für Verbraucher verständlich sind, bei Bedarf mit einer Übersetzung in die Sprache des Verkaufslandes.
In der Praxis sollte die Seite hinter dem Code, wenn Ihr Wein in mehreren Ländern verkauft wird, in jeder ihrer Sprachen vorliegen und am besten selbst die Sprache des Lesers wählen. Die Allergenbegriffe haben in jeder Sprache einen amtlichen Wortlaut.
7. Was sich 2027 ändert
Die Verordnung (EU) 2026/471, Teil des „Weinpakets“ der EU, passt diese Regeln ab dem 19. September 2027 an.
- Wein, der ausschließlich für die Ausfuhr aus der EU bestimmt ist, braucht dann weder Zutatenverzeichnis noch Nährwertdeklaration. Die Regeln des Bestimmungslandes gelten weiterhin.
- Entalkoholisierte Weine bekommen neue Begriffe, die „entalkoholisiert“ und „teilweise entalkoholisiert“ ersetzen. „Alkoholfrei“ gilt bis 0,5 % vol, zusätzlich mit „0,0 %“ bis 0,05 % vol. „Alkoholreduziert“ gilt über 0,5 % vol, wenn der Alkoholgehalt mindestens 30 % unter dem Mindestalkoholgehalt der Kategorie liegt. In beiden Fällen steht auf dem Etikett außerdem „durch Entalkoholisierung gewonnen“. Flaschen, die vor dem 19. September 2027 mit den alten Begriffen etikettiert wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände verkauft werden.
- Jede obligatorische Angabe muss auf einer bestimmten Verpackung nur einmal erscheinen.
- Das einheitliche Symbol für den Code (siehe Abschnitt 2) könnte schon vorher festgelegt werden.
8. Häufige Fehler
In einer im September 2025 veröffentlichten Untersuchung hat der französische Verbraucherverband CLCV die Etiketten von 148 im Handel gekauften Weinen geprüft. Bei einem Fünftel der Weine mit QR-Code gab es ein Problem. Bei 11 Weinen waren die vollständigen Angaben gar nicht erreichbar: Der Code funktionierte nicht, oder es kam zuerst Werbung. Diese Fehler sollten Sie vermeiden:
- Nichts oder nur ein „i“ neben dem Code.
- Der Brennwert fehlt auf der Flasche oder steht außerhalb des Sichtbereichs.
- Die Allergene fehlen auf der Flasche, obwohl das Verzeichnis online steht.
- Ein Code, der zur Startseite, zu einem Shop oder zu einer Seite mit der Geschichte des Weinguts führt.
- Analytics, Cookies oder ein Cookie-Banner auf der Seite; ein Linkverkürzer, der festhält, woher jeder Scan kommt oder von welchem Gerät.
- Brennwert nur aus Alkohol und Zucker berechnet; Kohlenhydrate gleich Zucker.
- Hefen als Zutat aufgeführt; Hefe-Mannoproteine vergessen.
- Zusatzstoffe ohne ihre Kategorie.
- Ein Code für Weine mit unterschiedlichen Zutaten.
- Ein Code, der nicht mehr funktioniert: abgelaufenes Abo, gelöschte Seite, geänderte Webadresse.
9. Checkliste
Auf der Flasche
- Brennwert je 100 ml, kJ und dann kcal, im Sichtbereich
- „Enthält“ mit jedem Allergen
- Der Code, im Sichtbereich, mit „Zutaten & Nährwerte“ (oder der Übersetzung)
- Buchstaben mindestens 1,2 mm hoch (0,9 mm bei kleinen Flaschen, laut DGCCRF)
- Dasselbe auf Geschenkkartons und in Onlineshops (Frankreich, laut DGCCRF)
Auf der Seite
- Zutaten in der richtigen Reihenfolge, Zusatzstoffe mit Kategorie, Allergene hervorgehoben
- Nährwerttabelle je 100 ml, Brennwert mit Glycerin und Säuren
- Kein Tracking, keine Cookies, keine Verkaufslinks
- Öffnet sofort, für genau diesen Wein
- In den Sprachen der Länder, in denen er verkauft wird
- Online, solange der Wein trinkbar ist
10. Einen E-Label-Dienst auswählen
Die meisten Erzeuger nutzen für die Seite hinter dem Code einen Dienst. Auf den Preisseiten, die wir im Oktober 2026 geprüft haben, verlangten die meisten jährliche Gebühren, von etwa 90 € bis 1.500 € je nach Zahl der Etiketten. Bevor Sie sich entscheiden, auch für uns, fragen Sie:
- Was passiert mit meinen Codes, wenn ich nicht mehr zahle?
- Ihre Flaschen stehen jahrelang in Regalen und Kellern. Verschwindet die Seite mit dem Abo, trägt jede verkaufte Flasche einen Code, der nicht mehr funktioniert, und die Angaben sind nicht mehr so verfügbar, wie die Regeln es verlangen. Suchen Sie das in den Bedingungen; steht es nicht drin, fragen Sie schriftlich.
- Gilt der Preis pro Jahr, pro Etikett oder beides?
- Ein neuer Jahrgang mit anderen Zutaten braucht ein eigenes E-Label. Preise nach Etikettenzahl steigen jedes Jahr.
- Wem gehört die Adresse im Code?
- Zeigt der Code auf die Domain des Anbieters, funktionieren Ihre gedruckten Codes nach einem Wechsel nicht mehr, es sei denn, er leitet für Sie weiter. Ein Code auf Ihrem eigenen Domainnamen bleibt Ihrer.
- Erfasst die Seite irgendetwas?
- Scannen Sie ein Beispiel: Es sollte kein Cookie-Banner, kein Analytics und keinen Verkaufslink geben.
- Folgt sie der Sprache des Lesers?
- Für jedes Land, in dem Sie verkaufen.
- Wie wird der Brennwert berechnet?
- Nur Alkohol und Zucker reichen nicht.
Wie olinqs es macht
Wir haben unsere E-Labels so gebaut, dass sie diese Fragen so beantworten, wie wir sie beantwortet haben möchten.
- Einmal zahlen. 10 € für so viele E-Labels, wie Sie Weine haben, ohne Jahresgebühr.
- Seiten, die bleiben. Einmal bezahlt, bleiben sie online; was „lebenslang“ bedeutet.
- Nur das Etikett. Keine Skripte, keine Cookies, keine Werbung. Wir zählen die Scans und speichern nichts darüber, wer gescannt hat oder von wo.
- Alle EU-Sprachen. Die Seite folgt dem Telefon, das sie scannt.
- Der Code, druckfertig. Als SVG oder PNG, mit „Zutaten & Nährwerte“ darunter, in der Sprache Ihrer Wahl.
- Der Brennwert, richtig berechnet. Aus Alkohol, Zucker, Glycerin und organischen Säuren, oder mit den Werten Ihres Labors.
- Ihr eigener Domainname, mit Pro: Ihre Codes zeigen auf eine Adresse, die Ihnen gehört.
Quellen
- Verordnung (EU) 2021/2117, die das Zutatenverzeichnis und die Nährwertdeklaration in die Kennzeichnung von Wein (Artikel 119 der Verordnung 1308/2013) und aromatisierten Weinerzeugnissen aufgenommen hat.
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, Artikel 119 (obligatorische Angaben) und 121 (Sprachen).
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/33, Artikel 40 (Anbringung), 41 (Allergene), 48a (Zutaten) und Anhang I (Allergenbegriffe), geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/1606.
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/934 (konsolidierte Fassung), Anhang I Teil A Tabelle 2 (Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe).
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel: Artikel 18 bis 22 und 30 bis 35, Anhänge XIV (Umrechnungsfaktoren) und XV.
- Bekanntmachung der Kommission C/2023/1190, Fragen und Antworten zu den neuen Kennzeichnungsvorschriften für Wein (24. November 2023).
- Leitfaden der Kommission zu Toleranzen und Rundung in der Nährwertkennzeichnung (2012, auf Englisch).
- Verordnung (EU) 2026/471, das „Weinpaket“: Wein für die Ausfuhr, entalkoholisierte Weine, einheitliches Symbol für den Code (die Änderungen am Etikett gelten ab dem 19. September 2027).
- DGCCRF, die französische Verbraucherschutzbehörde, „Règles d’étiquetage vitivinicoles pour les professionnels“ (Dezember 2025, auf Französisch): Schrifthöhe und kleine Behältnisse.
- Weinausschuss des Freihandelsabkommens EU–Neuseeland, Protokoll vom 22. April 2026 (auf Englisch): Stand des einheitlichen Symbols.
- DGCCRF, „Liste des ingrédients et déclaration nutritionnelle des vins“ (Juni 2024, auf Französisch).
- CLCV, „Étiquetage des vins : le QR code, une transparence en demi-teinte“ (September 2025, auf Französisch).
Dieser Leitfaden erklärt die Regeln; er ist keine Rechtsberatung. Die Bekanntmachung der Kommission ist eine Orientierungshilfe: Verbindlich ausgelegt wird das EU-Recht nur vom Gerichtshof der Europäischen Union. Die der DGCCRF zugeschriebenen Punkte geben die Auffassung der französischen Behörde wieder. Im Zweifel wenden Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Land.